Alle Sicherheitsleistungen aus einer Hand

Unsere Experten bieten bundesweit eine vielfältige Palette hochspezialisierter Dienstleistungen an, die auf unterschiedliche Aspekte zugeschnitten sind.

Diese Leistungen können eigenständig in Anspruch genommen oder nach Bedarf kombiniert werden. Jeder Leistungsbereich wird individuell auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten. Wir sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Gewährleistung der Sicherheit in Ihrem Betrieb steht dabei stets im Fokus unserer Arbeit. Unsere Expertise, Präzision und Diskretion sind selbstverständliche Begleiter in allen Aspekten unserer Dienstleistungen.


Bei Fragen oder speziellen Anliegen sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen zur Seite zu stehen.

Sicher und gesund arbeiten

Die Arbeitssicherheit im Betrieb bei der Arbeit ist das A und O. Safetyneering unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, das hohe Anforderungen an Unternehmen stellt.

Was wir für Sie tun

  • Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb
  • Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen die Aufgaben, die im § 6 des Gesetzes für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) festgelegt sind. Wir führen auch Unfalluntersuchungen durch und kümmern uns um die Belange der Betriebsmedizin.


  • Erstellung und Pflege- von Gefährdungsbeurteilungen
  • In vielen Arbeitsstätten und Tätigkeitsbereichen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich - zum Beispiel für den Umgang mit Chemikalien. Damit befassen sich § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und zahlreiche Verordnungen. Die rechtlichen Anforderungen sind die Grundlage für den organisatorischen Arbeitsschutz in Unternehmen.


    Ein wichtiger Aspekt bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Psyche. Deshalb arbeiten wir in diesem Spezialbereich mit dem Institut für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (IPGA Münsterland) zusammen.


  • Betriebsbegehungen 

    Jeder Unternehmer ist zur Durchführung von Betriebsbegehungen verpflichtet. Diese müssen unabhängig von der Betriebsgröße oder Mitarbeiterzahl stattfinden. Bei den Begehungen wird überprüft, ob die vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen richtig umgesetzt wurden. Wenn es innerbetriebliche Veränderungen gab, müssen die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.


    Betriebsbegehungen dienen hauptsächlich zur Verbesserung der Arbeitsschutzbedingungen, steigern aber auch die Motivation der Mitarbeiter. Diese sollten mit in die Betriebsbegehung einbezogen werden. Sie kennen sich mit ihrem Arbeitsplatz und den potenziellen Gefährdungen am besten aus. Deshalb sollte ihre Meinung angehört und wertgeschätzt werden. Dann profitieren alle Beteiligten davon und der Arbeitsschutz kann bestmöglich gestaltet werden. Wir übernehmen die Betriebsbegehungen und das gesamte Prüfwesen - von der Leiter- und Regalprüfung bis zur Geräteprüfung.


    Zu einer Betriebsbegehung gehört eine ordnungsgemäße Dokumentation inklusive Mängelprotokoll. Auf dieser Grundlage wird eine Liste erstellt, die alle Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel aufführt. Es müssen Fristen gesetzt werden, bis wann die Mängelbeseitigung erfolgt sein muss. Die Dokumente werden archiviert. Sie dienen als Informationsquelle für die technischen Aufsichtspersonen und die Gewerbeaufsicht. Auch Unfallversicherungen können darauf zugreifen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erledigen diese Aufgaben gerne für Sie.


  • Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Co.
  • Manchmal lassen sich Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch Änderungen des Arbeitsverfahrens und der Materialien oder durch technische Schutzmaßnahmen vermeiden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter das sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz lernen. Wir übernehmen die erforderlichen Unterweisungen.


    Unsere Fachkräfte kümmern sich um alle organisatorischen Maßnahmen. Sie informieren Ihre Beschäftigten und stellen eine Schutzausrüstung bereit. Bei Bedarf werden Betriebsanweisungen erstellt, die ebenfalls ein wichtiges Instrument der Arbeitssicherheit im Betrieb sind.


    Um präzise Betriebsanweisungen zu erstellen, sind Kenntnisse über die Arbeitsprozesse, die Maschinen und die Geräte erforderlich. Es müssen Informationen zu den eingesetzten Materialien und zur persönlichen Schutzkleidung vorliegen. Jeder Unternehmer ist zur Erstellung von Betriebsanweisungen verpflichtet, kann diese Pflicht aber an andere Personen übertragen. Safetyneering unterstützt Sie gerne dabei.

Wirtschaftliche, organisatorische und technische Erwartungen

Ein Lastenheft beschreibt das Konzept eines geplanten Projekts und ist eine wichtige Grundlage für das Projektmanagement. Es erleichtert die Analysephase und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und -nehmer. Deshalb sollte es frühzeitig erstellt werden und die Fachsprache mit der Alltagssprache in Einklang bringen.

Was wir für Sie tun

  • Als erfahrener Dienstleister übernehmen wir die ordnungsgemäße Ausstellung von Lastenheften gemäß DIN 69901

Aufbau eines Lastenhefts:

  • Projekteinführung: Zieldefinition, Wunschablauf, Terminplan, Kostenvorstellung
  • Ist-Zustand: Probleme
  • Soll-Zustand: obligatorische und fakultative Ansprüche
  • Definition von Schnittstellen und Zuständigkeiten
  • Anforderungen an Projektdurchführung: juristische und technische Vereinbarungen
  • Anhang: Begriffserläuterungen

Das Lastenheft ist vorerst unverbindlich und zeigt die Sicht des Auftraggebers. Es wird durch das Pflichtenheft konkretisiert, das vom Auftragnehmer formuliert wird.

„Erschreckender“ Trend: Alle vier Tage stirbt ein Bauarbeiter in Deutschland

Erschreckender Trend: Alle vier Tage stirbt ein Bauarbeiter in Deutschland. Diese schreckliche Bilanz wurde am 14.03.2021 in einem Artikel des Magazins Focus veröffentlicht.

Was wir für Sie tun

  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SIGEKO)
    Wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) bestellt werden. Dieses ist in § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Das bedeutet:

Es gehört zu unseren Aufgaben, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für die Arbeit auf der Baustelle zu erstellen. Wir überprüfen deren Einhaltung während der gesamten Bauphase. Selbstverständlich aktualisieren wir die Pläne regelmäßig und passen sie an die aktuellen Gegebenheiten auf der Baustelle an.

Außerdem kümmern wir uns um:

  • Vorankündigungen und Versand von Unterlagen an Behörden
  • Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Baustellenordnungen
  • Baustelleneinrichtungspläne
  • Flucht- und Rettungspläne (während der Bauphase)
  • Verkehrskonzepte

Bei einer Baustellenbegehung überprüfen wir, ob alle Dokumente aktuell sind. Wir dokumentieren die vorgefundenen Mängel und leiten Maßnahmen zur Beseitigung ein. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Sie bekommen eine betriebsmedizinische Grundbetreuung, um die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften gemäß § 3 ASiG einzuhalten. Zudem beraten wir Sie individuell zu verschiedenen Themen. Dabei stehen die Prävention und die Unfallverhütung sowie die Ergonomie im Vordergrund. Unsere Fachärzte für Arbeitsmedizin helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Wir übernehmen arbeitsmedizinische Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen und bieten arbeitspsychologische Beratungen an.

Was wir für Sie tun

  • arbeitsmedizinische Beratung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Sitzungen
  • rechtssichere Dokumentation
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Eingliederungsmanagement
  • innerbetriebliche Maßnahmen (Gesundheitstage, Rückenschulungen)

Unsere Leistungen im Bereich der Betriebsmedizin helfen Ihnen dabei, die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und die Krankmeldungen zu minimieren.

Brandschutz im Betrieb und Gebäuden

Unsere Brandschutzexperten unterstützen Sie dabei, Ihren Brandschutzpflichten nachzukommen. Wir stellen Ihnen für jede Situation den passenden Spezialisten zur Verfügung.

Was wir für Sie tun

  • Brandschutzbeauftragte
    Unsere Brandschutzbeauftragten (BSB) besitzen alle notwendigen Qualifikationen (vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003). Sie haben langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und können Sie rechtssicher unterstützen.

  • Flucht- und Rettungspläne - Erstellung und Pflege
    Wir erstellen, begutachten und erneuern Ihre Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und aktuellen Vorschriften. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

  • Feuerwehrpläne - Erstellung und Pflege
  • Im Notfall muss sich die Feuerwehr schnell orientieren können. Deshalb ist es erforderlich, für bauliche Anlagen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 zu erstellen. Zudem kann es unterschiedliche Anforderungen von Gemeinden, Versicherungen oder der regionalen Feuerwehr geben. Wir übernehmen gerne die kompetente Kommunikation mit der Feuerwehr und den Behörden.

  • Brandschutzordnungen - Erstellung und Pflege
    In den Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teil A, B und C) ist geregelt, wie sich Personen innerhalb eines Betriebs oder Gebäudes verhalten sollten. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Brandverhütung genannt. Brandschutzordnungen haben den Stellenwert einer Hausordnung. Sie gelten für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher. Da Brandschutzordnungen zum vorbeugenden Brandschutz gehören, müssen sie alle zwei Jahre von Experten überprüft werden. Wir kümmern uns um den Brandschutz im Betrieb.

Explosionsschutz im Betrieb

In vielen Branchen stellen mögliche Brände und Explosionen am Arbeitsplatz eine große Gefahr dar. Das gilt vor allem für Betriebe, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder entstehen. Brand- und Explosionsgefahr besteht zum Beispiel bei Lacken und Lösungsmitteln sowie Holz- und Metallstaub.


Deshalb müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen getroffen werden, um Bränden und Explosionen vorzubeugen. Es sollen schwere Unfälle sowie Schäden an Maschinen und Gebäuden verhindert werden. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass es zu Ausfallzeiten kommt und hohe Kosten entstehen.

Was wir für Sie tun

  • Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr am Arbeitsplatz (in Abhängigkeit der Art und Menge der brennbaren Stoffe)
  • Festlegung und Kennzeichnung der brand- und explosionsgefährdeten Bereiche (Warnschilder)
  • Vermeidung von Zündquellen in gefährdeten Bereichen (verschiedene Maßnahmen)
  • Aufstellung und Veröffentlichung von Flucht- und Rettungsplänen, um den Alarmablauf zu planen
  • Bereitstellung von Feuerlöschern
  • Unterweisung der Mitarbeiter für Explosionsschutz im Betrieb (Verhalten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen) 
  • Ausbildung und Benennung von Brandschutzbeauftragten
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen und Dokumentation von Erlaubnisscheinen für die Arbeit in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Zündgefahr)

Zusatzleistungen bei Explosionsgefahr:

  • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments und Festlegung aller Schutzmaßnahmen (Einteilung in Zonen)
  • Überprüfung aller Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen

Planung und Durchführung

Wir übernehmen das Genehmigungsmanagement für Ihre Projekte. Es umfasst die Planung und Durchführung von Genehmigungsverfahren, die sich insbesondere auf technische und gesetzliche Aspekte beziehen. Darüber hinaus sind umwelt- und verwaltungstechnische Grundlagen zu berücksichtigen. In der Bundesrepublik sind die Genehmigungsverfahren sehr umfangreich und kostenintensiv. Es müssen zahleiche Genehmigungsanträge bei verschiedenen Behörden und öffentlichen Trägern gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei - vom Planfeststellungsverfahren mit Anhörungsverfahren bis zum Planfeststellungsbeschluss.

Was wir für Sie tun

  • Feststellung der Standorteignung
  • Ermittlung der Genehmigungspflichten
  • Analyse möglicher Hindernisse bei der Genehmigung
  • Lösungsfindung
  • Ausarbeitung von Konzepten für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung und Aktualisierung von Planungs- und Antragsunterlagen
  • Kommunikation mit Behörden und anderen Beteiligten

Als echte Experten kennen wir uns mit allen Gesetzen und Vorschriften aus. Wir sind Ihr kompetenter Partner bei komplexen Genehmigungsverfahren.

Unfälle und Kosten vermeiden

Arbeitsmittel müssen sorgfältig geprüft werden, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Auf diese Weise können Fehlzeiten und wirtschaftliche Risiken vermieden werden. Maschinen und Geräte sollten vor dem ersten Einsatz und im Laufe der Betriebszeit überprüft werden. Durch Verschleiß oder eine unsachgemäße Bedienung können Fehlfunktionen auftreten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Als Arbeitgeber sind Sie zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen sind die §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203. Zudem gibt es Unfallverhütungsvorschriften und Maschinenrichtlinie, die eingehalten werden müssen. Das Arbeitsschutzgesetz und das Produktsicherheitsgesetz müssen beachtet werden.

Was wir für Sie tun

  • Erfassung aller zu prüfenden Arbeitsmittel
  • korrekte Prüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Kennzeichnung mit Prüfplaketten
  • Dokumentation
  • Terminüberwachung der Prüftermine

Wir prüfen, ob es Beschädigungen durch Verschleiß oder Korrosion gibt. Die Gefährdungsbeurteilung und die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen stehen auch im Fokus. Wir überprüfen stichprobenartig die Einhaltung der Belastungsangaben. Es wird beobachtet, ob die Mängel aus unserem Mängelprotokoll beseitigt werden.

0800 - 21 91 129

info@safetyneering.de